Geschichte des Strafrechts


 

Konfliktregelung in den
frühmittelalterlichen Leges

 

Einleitung

Diese Arbeit über die Konfliktregelung und Strafe in den frühmittelalterlichen Leges habe ich in vier Kapitel aufgeteilt:

Das erste Kapitel wird den Begriff der Volksrechte behandeln, nämlich die Frage, warum diese frühmittelalterlichen Leges als Volksrechte bezeichnet werden. Weiter die Frage, für wen das Recht galt und welche Stellung der Einzelne innerhalb des Rechts hatte. Zuletzt folgt ein Überblick darüber, wie Konflikte geregelt wurden und auf welche Art und Weise man einen Rechtsbrecher bestrafte.

Im zweiten Kapitel werde ich einen kurzen Überblick über die Rechtsquellen des frühen Mittelalters geben, über deren Verfasser und deren Geltungsbereich.

Ebenfalls sehr kurz, aber zum besseren Verständnis unbedingt notwendig, wird das dritte Kapitel über das Strafensystem behandelt. Aufgezeigt werden sollen die einzelnen Bußen und ihre Ausgestaltung.

Das wichtigste und entscheidenste Kapitel ist das vierte. In ihm werde ich versuchen, einen Überblick darüber zu geben, welche Straftaten es gab und wie sie bestraft wurden. Es wird nach den einzelnen Delikten geordnet sein. Wobei ich mich bemühen werde, vorab eine Definition des Straftatbestandes zu bringen und dann zu erklären, was darunter verstanden wurde. Zum besseren Verständnis werden die Straffolgen, geordnet nach den einzelnen Gesetzbüchern, jeweils als Fußnote im unteren Teil des Textes aufgeführt sein.


PS.: Wer eigene Skripten oder Hausarbeiten aus den Gebieten Rechtsgeschichte und -philosophie geschrieben hat und sie mir sendet, den veröffentliche ich gerne im Rahmen dieser Seite.

 

 

» Home
»
Gästebuch
» Nachricht

   

 

Inhalt:
-> Einleitung
Konfliktregelung, Geltung und Begriff der Volksrechte
Die wichtigsten Quellen des geschriebenen Rechts
Das Strafsystem
Die einzelnen Straftatbestände und ihre Sanktionen    [Teil 2]       [Teil 3]
Literatur

 

 

© 2006-2018 by Martin Arends - http://www.geschichte-des-strafrechts.de
Stichwörter: Geschichte, Recht, Rechtsgeschichte, Strafrechtsgeschichte
» Impressum